Hotelwissen leicht gemacht

Was ist die City Tax? Definition, Erhebung und Verwendungszwecke

Du möchtest wissen, was dich bei deinem nächsten Städtetrip erwartet? Die City Tax ist eine wichtige Zusatzgebühr bei Hotelübernachtungen in Großstädten. Hier erfährst du, wie hoch sie ist, wofür sie verwendet wird und wie du sie in deiner Reiseplanung berücksichtigen kannst.

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Die City Tax – auch als Tourismusabgabe, Kurtaxe für urbane Räume oder Übernachtungssteuer bekannt – ist eine kommunale Gebühr, die Reisende zusätzlich zum Hotelpreis für jede Übernachtung entrichten. Sie wird direkt von Hotels, Hostels oder anderen Beherbergungsbetrieben eingesammelt und an die jeweilige Stadt abgeführt. Ziel ist es, touristische Infrastruktur zu finanzieren und den wirtschaftlichen Druck des Massentourismus zumindest teilweise abzufedern.

Warum das für Reisende wichtig ist

Wer die City Tax nicht auf dem Schirm hat, erlebt beim Check-out oder auf der Hotelrechnung eine unliebsame Überraschung. Die Abgabe erscheint nicht immer im Buchungspreis, da viele Online-Buchungsplattformen sie separat ausweisen oder gar nicht erst einkalkulieren. Das macht sorgfältige Reiseplanung umso wichtiger – besonders bei längeren Stadtaufenthalten oder Reisen mit mehreren Personen, bei denen sich die Einzelbeträge schnell summieren.

Im Unterschied zur versteckten Resort Fee amerikanischer Hotels ist die City Tax eine gesetzlich geregelte, öffentlich-rechtliche Abgabe. Ähnlich wie die Kurtaxe in Kurorten dient sie der Förderung touristischer Leistungen, richtet sich aber an das urbane Umfeld. Städte investieren die Einnahmen typischerweise in Museen, den öffentlichen Nahverkehr, Stadtmarketing, Sauberkeit und kulturelle Veranstaltungen.

In der Praxis

Die Erhebung der City Tax ist europaweit weit verbreitet, aber alles andere als einheitlich. In Deutschland erhebt etwa Hamburg eine Kulturförderungsabgabe von fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises. Berlin nennt die Abgabe offiziell „Übernachtungsteuer" und berechnet ebenfalls fünf Prozent des Nettopreises – allerdings mit einer wichtigen Ausnahme: Wer aus beruflichen Gründen reist und dies durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweist, ist in Berlin von der Zahlung befreit. Gleiches gilt für Minderjährige unter 18 Jahren. In München wiederum fällt keine städtische Übernachtungssteuer an – die bayerische Landeshauptstadt hat bislang darauf verzichtet.

International zeigt sich ein noch bunteres Bild: Paris staffelt die Abgabe nach Hotelkategorie und Zimmerpreis, Amsterdam kombiniert einen prozentualen Anteil mit einem Fixbetrag pro Nacht, und in Venedig wurde zuletzt sogar ein Tageseintritt für Tagestouristen eingeführt, der über die reine Übernachtungssteuer hinausgeht. In Barcelona und Rom existieren ebenfalls mehrstufige Systeme, die nach Unterkunftstyp und Saison variieren.

Die Berechnung erfolgt je nach Stadt entweder als Prozentsatz des Zimmerpreises (z. B. fünf Prozent) oder als Fixbetrag pro Person und Nacht (z. B. 1,50 € bis 5,00 € je nach Kategorie). Manche Städte kombinieren beide Methoden. Das Beherbergungsunternehmen ist gesetzlich verpflichtet, die Steuer zu erheben und abzuführen – Gäste können diese also nicht verweigern.

Kosten & Regeln

Wer zahlt, wer nicht? Grundsätzlich sind alle volljährigen Übernachtungsgäste in Städten mit entsprechender Satzung zahlungspflichtig. Ausnahmen bilden:

  • Geschäftsreisende mit gültigem Arbeitgebernachweis (in vielen deutschen Städten)
  • Minderjährige (Altersgrenze variiert je nach Stadt)
  • Personen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Stadt
  • Langzeitmieter, die dauerhaft in einer Unterkunft wohnen (keine touristische Nutzung)

Die City Tax wird auf der Hotelrechnung ausgewiesen und ist vor Ort in bar oder per Karte zu entrichten. Bei Online-Buchungen lohnt sich ein Blick auf das Kleingedruckte: Ist die Abgabe im Gesamtpreis enthalten oder nicht? Ein Hotelpreisvergleich mit Gesamtkostenansicht hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.

Tipps

  • Vor der Buchung prüfen, ob die Zielstadt eine Übernachtungssteuer erhebt und wie hoch sie ist
  • Bei Geschäftsreisen immer eine Arbeitgeberbescheinigung mitführen, um ggf. befreit zu werden
  • Die City Tax bei der Reisekostenabrechnung nicht vergessen – sie ist häufig erstattungsfähig
  • Bei Gruppenreisen die Gesamtkosten der Abgabe vorab kalkulieren
  • Belege aufbewahren, da manche Arbeitgeber oder Finanzämter einen Nachweis verlangen

Wer auf Städtereisen weitere Zusatzkosten im Blick behalten möchte, sollte auch die Luftverkehrsteuer auf Flüge sowie bei Reisen nach Italien die Coperto-Tischgebühr in Restaurants kennen – allesamt kleine Beträge, die in Summe das Reisebudget spürbar beeinflussen können.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die City Tax in deutschen Städten 2026?

Die Höhe variiert deutlich nach Stadt. Berlin erhebt 7,5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises, München rund 5 Prozent, Hamburg gestaffelte Beträge je nach Zimmerpreis (etwa 0,50 € bis 4 € pro Nacht), Köln, Düsseldorf und Frankfurt zwischen 5 und 7,5 Prozent. Manche Städte deckeln den Steuerbetrag nach 7 oder 21 aufeinanderfolgenden Übernachtungen. Maßgeblich ist immer die jeweilige Kommunalsatzung — die exakten Sätze finden Sie auf den städtischen Tourismus- oder Finanzämter-Seiten und in der Hotelrechnung als separater Posten.

Wer ist von der City Tax befreit?

Geschäftsreisende sind in den meisten Städten von der City Tax befreit, sofern die Reise nachweislich beruflich veranlasst ist. Den Nachweis erbringen Sie meist durch eine Arbeitgeberbescheinigung, die das Hotel bei Check-in oder Check-out kopiert. In manchen Städten gilt zusätzlich eine Befreiung für Minderjährige, Schwerbehinderte mit Begleitperson oder Personen, die aus medizinischen Gründen reisen. Touristische Übernachtungen — auch im Rahmen einer Geschäftsreise mit privatem Anteil — sind hingegen steuerpflichtig. Im Zweifel fordern Sie die Befreiung schon bei der Buchung an.

Wofür wird die City Tax verwendet?

Die Einnahmen fließen in die kommunale Tourismusinfrastruktur: Marketing der Stadt als Reiseziel, Erhalt und Pflege touristischer Sehenswürdigkeiten, Förderung kultureller Veranstaltungen und teils auch städtische Großprojekte wie Kongresszentren oder Verkehrsausbau. Berlin hat in der Vergangenheit Mittel zur Sanierung von Museen verwendet, andere Städte nutzen sie für Tourist-Informationen, Beschilderung oder Veranstaltungs-Sponsoring. Eine vollständige Zweckbindung gibt es jedoch selten — in einigen Kommunen fließt ein Teil in den allgemeinen Haushalt. Transparenzberichte stellen die meisten großen Städte einmal jährlich online.

Worauf muss ich bei der Abrechnung der City Tax achten?

Die Steuer wird auf den Netto-Zimmerpreis erhoben, also den Übernachtungsanteil ohne Frühstück, Parkgebühren oder Spa-Zugang. Ist der Preis als „inklusive Frühstück" ausgewiesen, muss das Hotel den Frühstücksanteil herausrechnen. Buchen Sie über Online-Portale wie Booking.com, wird die City Tax meist erst vor Ort erhoben und ist nicht im angezeigten Preis enthalten. Prüfen Sie Ihre Hotelrechnung daher auf einen separaten Posten — und auf eine korrekte Bemessungsgrundlage. Bei Geschäftsreisen lassen Sie die Steuerbefreiung dokumentieren, sonst fehlt der Beleg in der Reisekostenabrechnung.

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