Hotelwissen leicht gemacht

Was ist die Kurtaxe? Bedeutung, Erhebung und Verwendung

Planst du einen Urlaub im Kurort oder an der Küste? Die Kurtaxe gehört zu den versteckten Kosten, die dich erwarten. Erfahre, wie hoch sie ist, welche Vorteile sie dir bietet und wie du sie optimal nutzen kannst, um deinen Urlaub noch angenehmer zu gestalten.

2.973 AUFRUFE

Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die Übernachtungsgäste in anerkannten Kurorten, Seebädern und Erholungsorten entrichten müssen. Sie wird von der jeweiligen Gemeinde auf Basis eines Landes- oder Kommunalgesetzes erhoben und dient der Finanzierung von Einrichtungen und Angeboten, die Erholungssuchenden direkt zugutekommen. Anders als die City Tax, die in Städten auf Übernachtungen erhoben wird, ist die Kurtaxe ausdrücklich an den Kurortcharakter einer Gemeinde geknüpft.

Warum das für Reisende wichtig ist

Wer einen Urlaub in einem anerkannten Kurort oder an der Nord- oder Ostseeküste plant, wird die Kurtaxe in der Abrechnung unweigerlich wiederfinden. Sie zählt zu den Nebenkosten, die viele Reisende beim Budgetieren übersehen, weil sie im Buchungspreis für Unterkunft oder Pauschalreise oft nicht enthalten ist. Dabei ist die Zahlung keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht: Wer als Gast in einer kurtaxepflichtigen Gemeinde übernachtet, ist grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet. Die Unterkunft fungiert dabei als Erfüllungsgehilfe – sie zieht die Abgabe im Auftrag der Gemeinde ein und leitet sie weiter.

Im Gegenzug erhalten Gäste in vielen Orten eine Gästekarte oder Kurkarte, die kostenlose oder vergünstigte Nutzung von Kureinrichtungen, Strandzugängen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Freizeitangeboten ermöglicht. Der Mehrwert dieser Karte kann die gezahlte Abgabe bei aktiver Nutzung deutlich übersteigen.

In der Praxis

Die Kurtaxe wird in der Regel pro Person und Übernachtung berechnet und direkt bei der Unterkunft bezahlt – beim Check-in oder Check-out, bar oder per Kartenzahlung. In manchen Orten ist sie bereits im Übernachtungspreis einkalkuliert; in anderen wird sie separat auf der Rechnung ausgewiesen. Wer sich über die genaue Handhabung unsicher ist, sollte beim Anbieter vor der Buchung nachfragen – ähnlich wie man es bei einer Resort Fee im internationalen Hotelbereich tun würde.

Konkrete Beispiele aus der Praxis: In Sylt oder auf Rügen zahlen Gäste die Kurtaxe automatisch als Teil der Übernachtungsabrechnung und erhalten dafür eine digitale oder physische Gästekarte. In Kurstädten wie Bad Homburg oder Bad Reichenhall umfasst die Karte häufig den freien Eintritt in den Kurpark, Ermäßigungen im Thermalbad und die Nutzung bestimmter Buslinien.

Kosten & Regeln

Die Höhe der Kurtaxe variiert erheblich je nach Gemeinde, Saison und Ortskategorie. Typische Spannbreiten liegen zwischen etwa 1,50 Euro und 5,00 Euro pro Person und Nacht, in Spitzenlagen oder Hauptsaisonzeiten kann der Betrag auch darüber liegen. Kinder zahlen häufig einen reduzierten Satz oder sind bis zu einem bestimmten Alter gänzlich befreit.

Vom Kurtaxe-Erhebung ausgenommen sind in den meisten Gemeinden:

  • Kinder bis zu einem bestimmten Alter (je nach Satzung meist bis 6 oder 14 Jahre)
  • Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen mit entsprechendem Ausweis
  • Beruflich bedingte Kurzaufenthalte (Nachweis erforderlich, z. B. Dienstreisebescheinigung)
  • Ortsansässige Einwohner der jeweiligen Gemeinde

Wer eine Befreiung beanspruchen möchte, muss dies aktiv gegenüber der Unterkunft nachweisen – die Befreiung erfolgt nicht automatisch.

Tipps

  • Gästekarte aktiv nutzen: Informiere dich direkt beim Check-in über alle inkludierten Leistungen – viele Gäste schöpfen das Potenzial ihrer Kurkarte nicht aus.
  • Satzung der Gemeinde prüfen: Altersregelungen und Befreiungstatbestände unterscheiden sich von Ort zu Ort erheblich.
  • Quittung aufbewahren: Bei Dienstreisen kann die Kurtaxe unter Umständen steuerlich relevant sein; eine Quittung ist hierfür unerlässlich.
  • Nicht mit der City Tax verwechseln: In manchen Städten mit Kurortfunktion können beide Abgaben theoretisch nebeneinander existieren – prüfe die Rechnung genau.
  • Budgetplanung: Kalkuliere die Kurtaxe bereits vor der Reise ein – bei längeren Aufenthalten oder mehreren Personen summiert sich der Betrag spürbar. Unterkunftspreise mit Nebenkosten vergleichen lohnt sich vor allem in der Hochsaison.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Kurtaxe in beliebten deutschen Urlaubsorten?

Die Kurtaxe variiert nach Ort und Saison. An der Ostsee zahlen Sie auf Sylt zwischen 2,80 und 4,30 Euro pro Person und Tag in der Hauptsaison, auf Rügen 1,50 bis 3,50 Euro. Im Schwarzwald (Baden-Baden, Freiburg-Umland) liegen die Sätze meist bei 2 bis 3,50 Euro. In den bayerischen Alpen erheben Garmisch-Partenkirchen, Berchtesgaden und Reit im Winkl 2,50 bis 4 Euro. Kinder unter 6 Jahren sind in fast allen Orten befreit, Schulkinder zahlen oft den halben Satz. Die exakten Beträge stehen in der jeweiligen Kurtaxsatzung der Gemeinde.

Worin unterscheidet sich Kurtaxe von City Tax?

Die Kurtaxe wird ausschließlich in staatlich anerkannten Heilbädern, Kurorten oder Erholungsorten erhoben — Voraussetzung ist eine offizielle Prädikatisierung durch das Bundesland. Sie finanziert konkret die Kureinrichtungen: Promenaden, Konzertpavillons, Kurparks, Strandzugänge. Die City Tax dagegen erheben beliebige Großstädte ohne Heilbad-Status (Berlin, Hamburg, München) und sie fließt in Tourismusmarketing oder allgemeine Stadtkasse. Während die Kurtaxe meist als fester Tagesbetrag erhoben wird, ist die City Tax oft prozentual auf den Übernachtungspreis berechnet. Kinder werden bei der Kurtaxe häufiger entlastet als bei der City Tax.

Was bekomme ich als Gegenleistung für die Kurtaxe?

Die Kurkarte ist Ihr direkter Gegenwert. Sie gewährt freien oder vergünstigten Zugang zu Strandabschnitten, Kurpark, Veranstaltungen, Konzerten, Wanderbussen und teils auch zu Therme oder Schwimmbad. In vielen Orten ist die Bus-Nutzung im gesamten Gemeindegebiet inklusive — auf Sylt etwa fahren Sie mit der Kurkarte umsonst Bus. Manche Gemeinden integrieren Strandkorbleihe-Rabatte oder Eintritt in Museen. Die Karte wird automatisch vom Vermieter ausgestellt, sobald Sie die Kurtaxe gezahlt haben. Heben Sie sie auf — sie ist Ihr Nachweis bei Stichprobenkontrollen am Strand.

Wer ist von der Kurtaxe befreit?

Befreit sind in der Regel Kinder unter sechs Jahren, Tagesgäste unter bestimmten Voraussetzungen, Schwerbehinderte mit Merkzeichen B (Begleitperson kostenfrei), Pflegekräfte einer pflegebedürftigen Person sowie Personen, die nachweislich aus rein beruflichen Gründen am Ort sind (Geschäftsreisende mit Bescheinigung). Schulkinder, Studierende und Auszubildende zahlen oft den ermäßigten Satz. Je nach Gemeinde gibt es Sonderregelungen für Einheimische der Nachbargemeinden, Wohnmobilisten oder Kuraufenthalte mit ärztlicher Verordnung. Die Befreiung müssen Sie aktiv geltend machen — meist bei der Anmeldung im Hotel oder direkt beim Kurverwaltungsamt.

Nächster Schritt

Beste Reisekreditkarten vergleichen

Vergleiche Reisekreditkarten ohne Auslandseinsatzgebühr und finde die passende Karte für deine Reise.