Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die Übernachtungsgäste in anerkannten Kurorten, Seebädern und Erholungsorten entrichten müssen. Sie wird von der jeweiligen Gemeinde auf Basis eines Landes- oder Kommunalgesetzes erhoben und dient der Finanzierung von Einrichtungen und Angeboten, die Erholungssuchenden direkt zugutekommen. Anders als die City Tax, die in Städten auf Übernachtungen erhoben wird, ist die Kurtaxe ausdrücklich an den Kurortcharakter einer Gemeinde geknüpft.
Warum das für Reisende wichtig ist
Wer einen Urlaub in einem anerkannten Kurort oder an der Nord- oder Ostseeküste plant, wird die Kurtaxe in der Abrechnung unweigerlich wiederfinden. Sie zählt zu den Nebenkosten, die viele Reisende beim Budgetieren übersehen, weil sie im Buchungspreis für Unterkunft oder Pauschalreise oft nicht enthalten ist. Dabei ist die Zahlung keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht: Wer als Gast in einer kurtaxepflichtigen Gemeinde übernachtet, ist grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet. Die Unterkunft fungiert dabei als Erfüllungsgehilfe – sie zieht die Abgabe im Auftrag der Gemeinde ein und leitet sie weiter.
Im Gegenzug erhalten Gäste in vielen Orten eine Gästekarte oder Kurkarte, die kostenlose oder vergünstigte Nutzung von Kureinrichtungen, Strandzugängen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Freizeitangeboten ermöglicht. Der Mehrwert dieser Karte kann die gezahlte Abgabe bei aktiver Nutzung deutlich übersteigen.
In der Praxis
Die Kurtaxe wird in der Regel pro Person und Übernachtung berechnet und direkt bei der Unterkunft bezahlt – beim Check-in oder Check-out, bar oder per Kartenzahlung. In manchen Orten ist sie bereits im Übernachtungspreis einkalkuliert; in anderen wird sie separat auf der Rechnung ausgewiesen. Wer sich über die genaue Handhabung unsicher ist, sollte beim Anbieter vor der Buchung nachfragen – ähnlich wie man es bei einer Resort Fee im internationalen Hotelbereich tun würde.
Konkrete Beispiele aus der Praxis: In Sylt oder auf Rügen zahlen Gäste die Kurtaxe automatisch als Teil der Übernachtungsabrechnung und erhalten dafür eine digitale oder physische Gästekarte. In Kurstädten wie Bad Homburg oder Bad Reichenhall umfasst die Karte häufig den freien Eintritt in den Kurpark, Ermäßigungen im Thermalbad und die Nutzung bestimmter Buslinien.
Kosten & Regeln
Die Höhe der Kurtaxe variiert erheblich je nach Gemeinde, Saison und Ortskategorie. Typische Spannbreiten liegen zwischen etwa 1,50 Euro und 5,00 Euro pro Person und Nacht, in Spitzenlagen oder Hauptsaisonzeiten kann der Betrag auch darüber liegen. Kinder zahlen häufig einen reduzierten Satz oder sind bis zu einem bestimmten Alter gänzlich befreit.
Vom Kurtaxe-Erhebung ausgenommen sind in den meisten Gemeinden:
- Kinder bis zu einem bestimmten Alter (je nach Satzung meist bis 6 oder 14 Jahre)
- Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen mit entsprechendem Ausweis
- Beruflich bedingte Kurzaufenthalte (Nachweis erforderlich, z. B. Dienstreisebescheinigung)
- Ortsansässige Einwohner der jeweiligen Gemeinde
Wer eine Befreiung beanspruchen möchte, muss dies aktiv gegenüber der Unterkunft nachweisen – die Befreiung erfolgt nicht automatisch.
Tipps
- Gästekarte aktiv nutzen: Informiere dich direkt beim Check-in über alle inkludierten Leistungen – viele Gäste schöpfen das Potenzial ihrer Kurkarte nicht aus.
- Satzung der Gemeinde prüfen: Altersregelungen und Befreiungstatbestände unterscheiden sich von Ort zu Ort erheblich.
- Quittung aufbewahren: Bei Dienstreisen kann die Kurtaxe unter Umständen steuerlich relevant sein; eine Quittung ist hierfür unerlässlich.
- Nicht mit der City Tax verwechseln: In manchen Städten mit Kurortfunktion können beide Abgaben theoretisch nebeneinander existieren – prüfe die Rechnung genau.
- Budgetplanung: Kalkuliere die Kurtaxe bereits vor der Reise ein – bei längeren Aufenthalten oder mehreren Personen summiert sich der Betrag spürbar. Unterkunftspreise mit Nebenkosten vergleichen lohnt sich vor allem in der Hochsaison.