Die Frankfurter Tabelle hilft dir, bei Mängeln auf deiner Pauschalreise eine angemessene Preisminderung zu berechnen. Wenn dein Hotelzimmer zum Beispiel kein warmes Wasser hat, die zugesagte Klimaanlage fehlt oder Baulärm im Urlaub deine Erholung stört, kannst du damit konkret ausrechnen, wie viel Geld dir zusteht. Diese Tabelle wurde in den 1980er Jahren vom Landgericht Frankfurt entwickelt und ist heute bundesweit die wichtigste Orientierungshilfe für Gerichte und Reisende.
Rechtlich bindend ist sie zwar nicht, aber Gerichte nutzen sie regelmäßig als Grundlage für ihre Urteile. Das macht sie für dich als Reisenden extrem wertvoll, wenn du Geld von deinem Veranstalter zurückfordern willst.
Wie funktioniert die Frankfurter Tabelle?
Die Tabelle teilt Reisemängel in vier übersichtliche Gruppen ein: Unterkunft (Gruppe I), Verpflegung (Gruppe II), Sonstiges wie Pool oder Animation (Gruppe III) und Transport (Gruppe IV). Jedem Mangel wird ein Prozentsatz zugeordnet, der sich am Gesamtreisepreis orientiert. Bei Nachtlärm sind das beispielsweise 10 bis 40 Prozent, bei einer fehlenden Klimaanlage im Hochsommer 10 bis 20 Prozent.
Die Prozentsätze werden addiert, wobei es Obergrenzen pro Gruppe gibt. Das verhindert, dass du am Ende theoretisch mehr zurückbekommst als die Reise gekostet hat. Bei mehreren Mängeln aus unterschiedlichen Gruppen kannst du die Werte einfach zusammenrechnen.
Typische Mängel und ihre Prozentsätze
In der Praxis begegnen dir immer wieder ähnliche Probleme. Ein fehlendes eigenes Bad kann 15 bis 25 Prozent Minderung bedeuten, wenn du es bei der Buchung zugesagt bekommen hast. Ungeziefer im Zimmer oder erhebliche Bauschäden rechtfertigen sogar 10 bis 50 Prozent. Baulärm im Urlaub wird je nach Tageszeit unterschiedlich bewertet: Tagsüber kannst du mit 5 bis 25 Prozent rechnen, nachts mit 10 bis 40 Prozent – schließlich raubt dir das den Schlaf.
Auch bei der Verpflegung gibt es klare Richtwerte. Verdorbene Speisen oder erhebliche Hygienemängel im Restaurant können bis zu 50 Prozent Minderung nach sich ziehen. Ein fehlender Pool bei Zusage liegt meist bei 5 bis 30 Prozent, je nachdem, wie wichtig diese Ausstattung für deine Reise war.
Beispielrechnung: So berechnest du deine Preisminderung
Eine Beispielrechnung Frankfurter Tabelle macht das Ganze greifbarer. Angenommen, deine Pauschalreise hat 1.800 Euro gekostet und du hattest mehrere Mängel: Die zugesagte Klimaanlage fehlte (15 Prozent, weil es Hochsommer war), es gab kein warmes Wasser (15 Prozent) und nachts herrschte massiver Baulärm (25 Prozent). Du addierst die Prozentsätze: 15 + 15 + 25 = 55 Prozent.
Jetzt multiplizierst du: 1.800 Euro x 0,55 = 990 Euro. Diese Summe kannst du als Reisepreisminderung von deinem Veranstalter zurückfordern. Wichtig dabei: Die Mängel müssen während der gesamten Reise bestanden haben. Wurde ein Problem nach zwei Tagen behoben, rechnest du anteilig. Bei einer einwöchigen Reise würdest du dann nur 2/7 der Prozentsätze ansetzen.
Frankfurter Tabelle Reisepreisminderung Rechner nutzen
Wenn dir das Rechnen zu kompliziert wird, kannst du einen Frankfurter Tabelle Reisepreisminderung Rechner online nutzen. Verbraucherzentralen und Reiserechtsportale bieten solche Tools kostenlos an. Du gibst einfach deinen Reisepreis und die aufgetretenen Mängel ein, der Rechner spuckt dann die mögliche Minderung aus. Das ist besonders praktisch, wenn mehrere Mängel zusammenkommen oder wenn Probleme nur zeitweise auftraten.
Aber Vorsicht: Die Rechner sind nur erste Anhaltspunkte. Bei komplexen Fällen oder hohen Summen solltest du dich zusätzlich von einem Anwalt für Reiserecht beraten lassen. Manche Reiseversicherungen bieten diese Beratung sogar kostenlos an.
So forderst du dein Geld richtig ein
Damit dein Reisemangel Frankfurter Tabelle auch tatsächlich anerkannt wird, musst du ein paar wichtige Schritte beachten. Melde jeden Mangel sofort vor Ort deinem Reiseleiter oder der Hotelrezeption – am besten schriftlich. Setze eine angemessene Frist zur Behebung, meist reichen 24 bis 48 Stunden. Dokumentiere alles mit Fotos, Videos und notiere dir Namen von Zeugen.
Nach deiner Rückkehr hast du laut Gesetz einen Monat Zeit, den Mangel beim Veranstalter schriftlich anzuzeigen. In der Praxis solltest du das aber innerhalb von zwei Wochen tun. Schicke ein formloses Schreiben per Einschreiben oder E-Mail, in dem du die Mängel schilderst, deine Berechnung nach der Frankfurter Tabelle darlegst und eine Zahlungsfrist von zwei bis vier Wochen setzt. Musterschreiben findest du bei ADAC, Verbraucherzentralen oder Reiserechtsportalen.
Schadensersatz zusätzlich zur Minderung
Neben der Preisminderung kannst du in bestimmten Fällen auch Schadensersatz fordern. Das greift zum Beispiel, wenn du wegen der Mängel zusätzliche Kosten hattest – etwa für ein Ersatzhotel oder Taxifahrten. Auch für entgangene Urlaubsfreude gibt es Entschädigung, allerdings meist erst ab einer Minderung von 50 Prozent oder mehr. Dann liegt der Schadensersatz oft in ähnlicher Höhe wie die Minderung selbst.
Ein Beispiel: Wenn dein Gepäck während der gesamten Reise fehlt, kannst du bis zu 50 Prozent Preisminderung verlangen plus Schadensersatz für Notfallkäufe wie Kleidung und Hygieneartikel. Das kann schnell 1.400 Euro und mehr ausmachen. Wichtig ist auch hier: Dokumentiere alle Ausgaben mit Belegen.
Besonderheiten bei Flugverspätungen
Bei Flugverspätungen ab vier Stunden greift die Frankfurter Tabelle mit fünf Prozent des anteiligen Tagespreises pro Stunde Verspätung. Wenn deine Woche 1.400 Euro gekostet hat, sind das 200 Euro pro Tag. Bei sechs Stunden Verspätung stehen dir dann 10 Prozent von 200 Euro zu – also 20 Euro. Das klingt wenig, kommt aber zusätzlich zu den EU-Fluggastrechten (250 bis 600 Euro Entschädigung) hinzu.
Der große Vorteil: Die Frankfurter Tabelle gibt dir ein handfestes Argument gegenüber dem Veranstalter. Du musst nicht ins Blaue hinein verhandeln, sondern kannst auf eine anerkannte Berechnungsgrundlage verweisen. Das erhöht deine Chancen deutlich, dein Geld tatsächlich zu bekommen – oft schon außergerichtlich.