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Was ist das Montrealer Abkommen? Deine Rechte bei Flug und Gepäck

Das Montrealer Abkommen regelt weltweit die Haftung von Airlines bei internationalen Flügen. Erfahre alles über Entschädigungen, Gepäckrechte und Fristen.

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Das Montrealer Abkommen – offiziell das Montrealer Übereinkommen von 1999 (MÜ 1999) – ist ein internationaler Staatsvertrag, der die Haftung von Fluggesellschaften bei internationalen Luftbeförderungen einheitlich regelt. Es legt verbindlich fest, wann und in welcher Höhe Airlines für Personenschäden, Verspätungen sowie verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäck aufkommen müssen. Heute ist es in über 130 Staaten in Kraft und bildet das wichtigste Rechtsgerüst für Passagiere weltweit.

Warum das für Reisende wichtig ist

Vor dem Montrealer Übereinkommen galt das Warschauer Abkommen von 1929, das Entschädigungen auf einem heute völlig veralteten Niveau in Goldfranken festlegte. Das MÜ 1999 ersetzte dieses System durch klare, regelmäßig angepasste Haftungshöchstgrenzen in Sonderziehungsrechten (SZR) – einer stabilen Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds. Das ist der Kern dessen, wofür das Montrealer Abkommen heute berühmt ist: Es schafft für Passagiere auf internationalen Flügen erstmals echte, durchsetzbare Ansprüche – unabhängig davon, ob die Airline ein Verschulden trifft oder nicht.

Häufig wird gefragt, was den Unterschied zwischen dem Montrealer Übereinkommen von 1971 und dem von 1999 ausmacht. Das sogenannte Übereinkommen von 1971 (auch Guadalajara-Übereinkommen) regelte nur Teilaspekte der Haftung bei Charterflügen und ist heute weitgehend vom MÜ 1999 überlagert. Maßgeblich für die Praxis ist ausschließlich das Abkommen von 1999.

Die aktuellen Haftungshöchstgrenzen sehen vereinfacht so aus:

  • Gepäck (verloren, beschädigt, verspätet): rund 1.288 SZR pro Passagier (entspricht je nach Wechselkurs ca. 1.500–1.700 Euro)
  • Körperschäden/Tod: bis zu 128.821 SZR ohne Verschuldensnachweis; darüber hinaus haftet die Airline, sofern sie kein fehlendes Verschulden nachweisen kann
  • Verspätungsschäden bei Personenbeförderung: bis zu 5.346 SZR

Diese Beträge werden vom ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) periodisch überprüft und angepasst.

Wer eine Pauschalreise bucht, profitiert zusätzlich vom Reisevertragsrecht – das Montrealer Abkommen greift dort parallel für den reinen Flugteil.

In der Praxis

Stell dir vor, dein Koffer kommt auf einem Flug von Frankfurt nach Bangkok nicht an. Nach dem Montrealer Abkommen musst du den Verlust innerhalb von 21 Tagen nach dem Datum, an dem das Gepäck hätte übergeben werden müssen, schriftlich bei der Airline anzeigen – bei Beschädigung sogar innerhalb von 7 Tagen. Versäumst du diese Fristen, verlierst du deinen Anspruch. Für den Schadensnachweis musst du glaubhaft machen, welche Gegenstände sich im Gepäck befanden und welchen Wert sie hatten; Kassenbons oder Fotos sind Gold wert.

Bei einer Flugverspätung können Passagiere tatsächlich entstandene Schäden (z. B. ein verpasstes Hotelzimmer, ein Mietwagenstorno) bis zur Haftungsgrenze geltend machen – das MÜ 1999 gibt hier keinen pauschalen Ausgleich wie die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004, die für Flüge innerhalb der EU oder von EU-Flughäfen aus zusätzlich gilt und Pauschalentschädigungen von 250 bis 600 Euro vorsieht. Beide Regelwerke können parallel angewendet werden.

Bei Multistopp-Flügen mit mehreren Airlines ist entscheidend, welcher Vertrag als Ganzes gebucht wurde – im Zweifel haftet die ausführende Airline des Teilflugs, auf dem der Schaden entstanden ist.

Worauf du achten solltest

  • Das Montrealer Abkommen gilt nur für internationale Flüge (grenzüberschreitend). Rein innerdeutsche oder innerstädtische Flüge fallen nicht darunter.
  • Fristen sind absolut: 7 Tage bei Gepäckbeschädigung, 21 Tage bei Verlust, 2 Jahre Verjährungsfrist für Klagen.
  • Hochwertige Gegenstände (Laptop, Kamera, Schmuck) sollte man im Handgepäck transportieren – die Haftungsgrenze des Abkommens deckt selten den vollen Zeitwert teurer Elektronik.
  • Eine Reisegepäckversicherung im Vergleich finden lohnt sich, wenn du regelmäßig mit wertvollem Gepäck fliegst, da das MÜ 1999 nur eine Mindestabsicherung darstellt.
  • Wertdeklaration ist möglich: Gegen Aufpreis kannst du bei der Airline einen höheren Haftungsbetrag für dein Gepäck anmelden.

Tipps

  • Schäden und Verlust noch am Flughafen bei der Airline-Servicestation melden und das PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen lassen
  • Alle Belege für Ersatzanschaffungen aufheben – sie sind die Grundlage der Erstattung
  • Bei Gepäckverspätung notwendige Ersatzkäufe (Kleidung, Toilettenartikel) dokumentieren und quittieren lassen
  • Wer mit einem Rail-and-Fly-Ticket anreist, sollte beachten, dass die Bahnstrecke separat geregelt ist und nicht unter das Montrealer Abkommen fällt
  • Im Streitfall hilft der Luftfahrt-Bundesbeauftragte (söp – Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr) als kostenlose Schlichtungsstelle weiter

Häufig gestellte Fragen zum Montrealer Abkommen

Was ist das Montrealer Abkommen beim Fliegen?

Das Montrealer Abkommen ist ein internationales Abkommen von 1999, das die Haftung von Fluggesellschaften bei internationalen Flügen regelt. Es schützt dich bei Personenschäden, Gepäckverlust und Verspätungen. Über 130 Länder haben es ratifiziert, darunter alle EU-Staaten, die USA und Kanada.

Wie viel Entschädigung bekomme ich bei Gepäckverlust?

Die Airline haftet bis zu 1.519 SZR (etwa 1.750-1.870 Euro) pro Passagier – egal wie viele Koffer du aufgegeben hast. Du musst den Verlust innerhalb von 21 Tagen melden und einen PIR-Bericht am Flughafen ausfüllen. Danach hast du zwei Jahre Zeit für eine Klage.

Gilt das Montrealer Abkommen auch für EU-Flüge?

Ja, das Montrealer Abkommen gilt für internationale Flüge zwischen Vertragsstaaten und auch für EU-Inlandsflüge, wenn sie Teil einer internationalen Reise sind. Es ergänzt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, die dir zusätzliche Pauschalen bei Verspätungen oder Annullierungen garantiert.

Welche Fristen muss ich beim Gepäck beachten?

Bei beschädigtem Gepäck hast du nur 7 Tage Zeit zur Meldung, bei Verspätung oder Verlust sind es 21 Tage. Nach 21 Tagen gilt dein Koffer als endgültig verloren. Die allgemeine Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt zwei Jahre ab dem Ereignis.

Was sind Sonderziehungsrechte (SZR)?

Sonderziehungsrechte sind eine künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds, die das Montrealer Abkommen für Entschädigungsgrenzen nutzt. Ein SZR entspricht etwa 1,15-1,25 Euro (Stand 2025). Die Werte werden regelmäßig an Wechselkurse angepasst, bleiben aber über Jahre relativ stabil.

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