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    Was ist das Montrealer Abkommen? Deine Rechte bei Flug und Gepäck

    Alles rund ums Fliegen

    Das Montrealer Abkommen regelt weltweit die Haftung von Airlines bei internationalen Flügen. Erfahre alles über Entschädigungen, Gepäckrechte und Fristen.

    Was ist das Montrealer Abkommen?

    Das Montrealer Abkommen (offiziell: Montrealer Übereinkommen) ist ein internationales Abkommen, das deine Rechte als Fluggast schützt. Es wurde am 28. Mai 1999 in Montreal unterzeichnet und trat 2004 in Kraft. Das Abkommen regelt, wann und wie viel eine Fluggesellschaft zahlen muss, wenn auf internationalen Flügen etwas schiefgeht – sei es bei Personenschäden, Gepäckverlust oder Verspätungen.

    Im Kern ersetzt das Montrealer Abkommen das veraltete Warschauer Abkommen von 1929 und bringt deutlich höhere Entschädigungssummen mit sich. Über 130 Vertragsstaaten montrealer übereinkommen weltweit haben es ratifiziert, darunter alle EU-Länder, die USA, Kanada, China und Australien. In Deutschland ist es seit 2004 geltendes Recht und hat sogar Vorrang vor nationalen Gesetzen.

    Wichtig zu wissen: Das Abkommen gilt für entgeltliche internationale Flüge zwischen Vertragsstaaten. Auch wenn dein Flug innerhalb der EU startet oder landet, greift es – oft ergänzend zur EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Reine Inlandsflüge fallen nur dann darunter, wenn sie Teil einer internationalen Reise sind.

    Montrealer Übereinkommen Gepäck: So bist du geschützt

    Wenn dein Koffer verloren geht, beschädigt wird oder zu spät ankommt, haftet die Airline verschuldensunabhängig – das heißt, sie muss zahlen, auch wenn sie nichts dafür kann. Die Höchstgrenze liegt bei 1.519 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Passagier, was ungefähr 1.750 bis 1.870 Euro entspricht (Stand 2025). Diese Summe gilt unabhängig davon, wie viele Gepäckstücke du aufgegeben hast.

    Das montrealer abkommen gepäck greift bei verschiedenen Szenarien: Dein Koffer ist komplett weg, er kommt beschädigt an oder er verspätet sich erheblich. Bei einer Gepäckverspätung kannst du außerdem Notwendiges wie Kleidung oder Hygieneartikel kaufen und die Kosten erstattet bekommen – natürlich nur im angemessenen Rahmen. Bewahre alle Quittungen auf!

    Fristen beim Montrealer Abkommen Gepäck einhalten

    Zeit ist beim montrealer abkommen gepäckverspätung entscheidend. Melde Schäden oder Probleme sofort: Bei Beschädigung hast du nur 7 Tage Zeit nach Erhalt des Koffers. Bei Verspätung oder Verlust sind es 21 Tage. Danach gilt dein Gepäck als endgültig verloren, und du hast ab diesem Zeitpunkt zwei Jahre Zeit für eine Entschädigungsklage – das ist die montrealer übereinkommen verjährung.

    Am Flughafen füllst du direkt einen Property Irregularity Report (PIR) aus – das ist dein wichtigster Nachweis. Schicke danach eine schriftliche Reklamation an die Airline per E-Mail oder Einschreiben. Ohne PIR wird es schwierig, deine Ansprüche durchzusetzen, also lass dir unbedingt eine Kopie geben.

    Weitere Rechte: Verspätungen und Personenschäden

    Neben Gepäck deckt das Montrealer Abkommen auch Flugverspätungen und Personenschäden ab. Wenn dein Flug verspätet ist und dir dadurch Kosten entstehen – etwa für ein Hotel oder verpasste Anschlussflüge –, haftet die Airline bis zu 6.303 SZR (circa 7.300 Euro) pro Passagier. Allerdings gibt es hier keine Pauschalen wie bei der EU-Verordnung, sondern nur Ersatz für tatsächlich entstandene Schäden. Die Airline kann sich entlasten, wenn sie beweist, alle möglichen Maßnahmen getroffen zu haben.

    Bei schweren Unfällen, Tod oder Körperverletzung haftet die Airline verschuldensunabhängig bis 151.880 SZR (etwa 175.000 Euro). Darüber hinaus ist die Haftung unbegrenzt, sofern der Airline Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entfallen alle Grenzen komplett.

    Montrealer Abkommen vs. EU-Fluggastrechte

    Viele Reisende fragen sich: Was gilt denn nun – das Montrealer Abkommen oder die EU-Verordnung 261/2004? Die Antwort: oft beides gleichzeitig. Während das Montrealer Abkommen die grundlegende Haftung bei internationalen Flügen regelt, bietet dir die EU-Verordnung zusätzliche Pauschalen bei Annullierungen, Verspätungen oder Überbuchungen – aber nur auf Flügen mit EU-Bezug.

    Ein Beispiel: Dein Flug von Frankfurt nach New York verspätet sich um vier Stunden. Nach EU 261 kannst du eine Pauschale von 600 Euro verlangen. Zusätzlich kannst du nach dem Montrealer Abkommen weitere tatsächliche Kosten geltend machen, etwa für ein verpasstes Meeting oder Hotelübernachtungen. Die beiden Regelungen schließen sich nicht aus, sondern ergänzen einander – du profitierst im besten Fall von beiden.

    Praktische Tipps für deine Ansprüche

    Dokumentiere immer alles: Bewahre Boarding-Pässe, Buchungsbestätigungen, PIR-Formulare und Quittungen auf. Fotografiere beschädigte Koffer sofort. Schreibe der Airline schriftlich und setze klare Fristen (14 Tage sind üblich). Wenn die Airline nicht reagiert oder ablehnt, kannst du dich an Schlichtungsstellen wenden – in Deutschland etwa die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp).

    Du kannst auch Fluggastrechte-Portale wie Flightright oder AirHelp nutzen, die gegen Provision (meist 25-35 Prozent) deine Ansprüche durchsetzen. Das lohnt sich besonders, wenn du dir rechtlichen Ärger sparen möchtest. Denk dran: Die montrealer übereinkommen verjährung beträgt zwei Jahre ab dem Ereignis – lass dir also nicht zu viel Zeit.

    Falls du teure Gegenstände im Gepäck hast, solltest du eine Werterklärung abgeben und eventuell eine Zusatzgebühr zahlen. Damit kannst du die Haftungsgrenze über die standardmäßigen 1.519 SZR hinaus erhöhen. Wichtig auch: Elektronik, Schmuck oder wichtige Dokumente gehören ins Handgepäck – hier haftet die Airline nämlich nicht nach dem Montrealer Abkommen.

    Aktualisiert am: 08. Februar 2026

    Häufig gestellte Fragen zum Montrealer Abkommen

    Das Montrealer Abkommen ist ein internationales Abkommen von 1999, das die Haftung von Fluggesellschaften bei internationalen Flügen regelt. Es schützt dich bei Personenschäden, Gepäckverlust und Verspätungen. Über 130 Länder haben es ratifiziert, darunter alle EU-Staaten, die USA und Kanada.

    Die Airline haftet bis zu 1.519 SZR (etwa 1.750-1.870 Euro) pro Passagier – egal wie viele Koffer du aufgegeben hast. Du musst den Verlust innerhalb von 21 Tagen melden und einen PIR-Bericht am Flughafen ausfüllen. Danach hast du zwei Jahre Zeit für eine Klage.

    Ja, das Montrealer Abkommen gilt für internationale Flüge zwischen Vertragsstaaten und auch für EU-Inlandsflüge, wenn sie Teil einer internationalen Reise sind. Es ergänzt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, die dir zusätzliche Pauschalen bei Verspätungen oder Annullierungen garantiert.

    Bei beschädigtem Gepäck hast du nur 7 Tage Zeit zur Meldung, bei Verspätung oder Verlust sind es 21 Tage. Nach 21 Tagen gilt dein Koffer als endgültig verloren. Die allgemeine Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt zwei Jahre ab dem Ereignis.

    Sonderziehungsrechte sind eine künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds, die das Montrealer Abkommen für Entschädigungsgrenzen nutzt. Ein SZR entspricht etwa 1,15-1,25 Euro (Stand 2025). Die Werte werden regelmäßig an Wechselkurse angepasst, bleiben aber über Jahre relativ stabil.

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