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Neue Flugsteuer (Luftverkehrsteuer) Deutschland – Alle Infos zu Höhe und Berechnung

Die Flugsteuer (Luftverkehrsteuer) wird in Deutschland seit 2011 auf jeden Abflug erhoben. Erfahre, wie hoch die Steuer ist und welche Ausnahmen gelten.

2.125 AUFRUFE

Die Luftverkehrsteuer (umgangssprachlich Flugsteuer) ist eine deutsche Verbrauchsteuer, die seit dem 1. Januar 2011 auf jeden Abflug von einem deutschen Flughafen erhoben wird. Steuerschuldner ist die Fluggesellschaft, die die Steuer jedoch in der Praxis an die Passagiere weitergibt und im Ticketpreis ausweist. Die Steuer wird vom Bundeszollamt verwaltet und fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt.

Warum das für Reisende wichtig ist

Wer einen Flug von einem deutschen Flughafen bucht, zahlt die Luftverkehrsteuer immer – unabhängig davon, ob er mit einem Billigflieger oder einer Vollserviceairline unterwegs ist. Sie erhöht den Ticketpreis automatisch und ist im Gesamtpreis enthalten, wenn Airlines ihrer gesetzlichen Ausweisungspflicht nachkommen. Gerade bei Kurzstreckenflügen kann die Steuer im Verhältnis zum Nettotarif erheblich ins Gewicht fallen. Für Vielfliegende und Familien summiert sich der Betrag schnell, weshalb es sich lohnt, die aktuellen Sätze zu kennen – besonders dann, wenn man Flugpreise verschiedener Anbieter vergleicht.

Wer sich grundsätzlich fragt, ob Fliegen das Richtige ist, wird durch die Steuer auch an gesellschaftliche Debatten erinnert: Das Thema Flygskam und Flugscham gewinnt im Kontext steigender Flugabgaben zunehmend an Relevanz.

In der Praxis (konkrete Beispiele/Anwendung)

Die Luftverkehrsteuer wird pro Passagier und pro Abflug berechnet – nicht pro Strecke hin und zurück. Ein Rückflug nach Deutschland unterliegt der Steuer also nicht, weil der Abflug dann im Ausland stattfindet. Die Höhe richtet sich nach dem Zielort des Fluges, aufgeteilt in drei Entfernungszonen:

  • Zone 1 (Inland und europäisches Ausland, bis ca. 2.500 km Großkreisentfernung): Hierunter fallen die meisten innereuropäischen Flüge, z. B. nach Spanien, Italien, Griechenland oder in die Türkei.
  • Zone 2 (mittlere Distanz, ca. 2.500 bis 6.000 km): Betrifft Ziele wie Ägypten, die Kanarischen Inseln oder Teile Asiens.
  • Zone 3 (Langstrecke, über 6.000 km): Gilt für Interkontinentalflüge nach Amerika, Südostasien oder Australien.

Maßgeblich für die Zoneneinteilung ist die Entfernung zwischen dem deutschen Abflughafen und dem Zielflughafen (Großkreisdistanz).

Kosten & Regeln

Die Steuersätze werden regelmäßig angepasst. Ab dem 1. Mai 2025 gelten folgende Sätze:

  • Zone 1: 15,53 Euro pro Passagier
  • Zone 2: 38,83 Euro pro Passagier
  • Zone 3: 70,83 Euro pro Passagier

Damit ist die Flugsteuer in Deutschland im Vergleich zu früheren Jahren erneut gestiegen – die Bundesregierung indexiert die Sätze jährlich anhand des Luftverkehrsaufkommens und der Haushaltsplanung.

Die Berechnung der Luftverkehrsteuer ist denkbar einfach: Anzahl der steuerpflichtigen Passagiere multipliziert mit dem jeweiligen Zonensatz. Kinder unter zwei Jahren ohne eigenen Sitzplatz sind steuerfrei. Transferpassagiere, die Deutschland lediglich durchqueren und ihren Flug ohne Aufenthalt fortsetzen, sind ebenfalls von der Steuer ausgenommen.

Nicht verwechseln sollte man die Luftverkehrsteuer mit anderen Reiseabgaben wie der City Tax, die am Reiseziel auf Übernachtungen erhoben wird, oder der Kurtaxe in Kurorten. Diese Abgaben treffen Reisende zusätzlich und unabhängig voneinander. Wer am Flughafen noch Einkäufe plant, sollte außerdem wissen, wie Duty-Free-Einkäufe funktionieren – auch dort gelten klare Regelungen.

Tipps

  • Flüge mit Abflug im Ausland (z. B. Wien oder Zürich) unterliegen nicht der deutschen Luftverkehrsteuer – das kann bei Grenzregionen preislich interessant sein.
  • Die Steuer ist im ausgewiesenen Gesamtpreis eines Tickets immer enthalten; prüfe beim Buchen die Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren.
  • Bei Flugannullierungen oder Nichtantritt des Fluges hast du als Passagier grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Luftverkehrsteuer – die Airline muss diese zurückzahlen.
  • Wer die An- und Abreise zum Flughafen kombinieren möchte, kann mit dem Rail-and-Fly-Ticket Bahn und Flug bündeln und spart so zumindest die Parkgebühren am Flughafen.
  • Die Steuersätze gelten ausschließlich für den Abflug, nicht für den Rückflug nach Deutschland – plane die Kosten entsprechend nur einfach ein.

Häufig gestellte Fragen zu Flugsteuer

Wann muss ich die Flugsteuer in Deutschland zahlen?

Du zahlst die Flugsteuer bei jedem Abflug von einem deutschen Flughafen. Sie ist bereits im Ticketpreis enthalten und wird von der Airline ans Finanzamt abgeführt. Bei Hin- und Rückflug zahlst du zweimal.

Wie hoch ist die Luftverkehrsteuer für Flüge innerhalb Europas?

Für Flüge innerhalb Europas zahlst du seit Mai 2024 15,53 Euro pro Person und Flug. Das gilt für alle Ziele bis 2.500 Kilometer Entfernung, also die meisten EU-Länder und beliebte Urlaubsziele am Mittelmeer.

Gibt es Ausnahmen von der Flugsteuer?

Ja, Kinder unter zwei Jahren ohne eigenen Sitzplatz sind befreit. Auch Transitpassagiere, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, und Flüge zu militärischen oder medizinischen Zwecken zahlen keine Steuer.

Wird die Flugsteuer bald gesenkt?

Eine Senkung ist vorerst unwahrscheinlich. Laut Haushaltsentwurf bleibt die Steuer mindestens bis 2026 auf dem aktuellen Niveau. Konkrete Pläne für Reduzierungen gibt es trotz politischer Forderungen nicht.

Wie unterscheidet sich die deutsche Flugsteuer von anderen Ländern?

Deutschland liegt im europäischen Mittelfeld. Länder wie Großbritannien und Frankreich haben ähnliche Steuern, während Spanien und Italien keine separate Flugsteuer erheben. Die Niederlande schafften ihre Flugsteuer wieder ab.

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