Der DEHOGA Bundesverband – kurz für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband – ist der Spitzenverband des deutschen Gastgewerbes und vertritt die wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Interessen von Hotels, Restaurants, Cafés, Kantinen und weiteren Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben in Deutschland. Der Name setzt sich schlicht aus den Anfangsbuchstaben von „Deutsches Hotel- und Gaststättengewerbe" zusammen. Mit Landesverbänden in allen 16 Bundesländern – darunter der DEHOGA Berlin und der DEHOGA NRW – ist der Verband flächendeckend organisiert und erreicht Zehntausende Mitgliedsbetriebe.
Warum das für Reisende wichtig ist
Wer in Deutschland ein Hotel bucht oder in einem Restaurant speist, profitiert häufig indirekt von der Arbeit des DEHOGA, ohne es zu wissen. Der Verband setzt Qualitätsstandards: Das bekannteste Beispiel ist die Deutsche Hotelklassifizierung, das offizielle Sternesystem für Hotels, das der DEHOGA gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV) entwickelt hat und kontinuierlich weiterentwickelt. Von einem bis fünf Sternen legt diese Klassifizierung fest, welche Ausstattungs- und Servicemerkmale ein Betrieb erfüllen muss – ein verlässlicher Orientierungsrahmen beim Buchen. Wer also wissen möchte, was hinter einem Hotelversprechen steckt, findet im DEHOGA-System eine neutrale Grundlage – ergänzend zu kulinarischen Auszeichnungen wie den Michelin Sternen oder der Haubenküche.
Darüber hinaus engagiert sich der DEHOGA für barrierefreien Tourismus, Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen in der Branche – Themen, die mittelbar die Qualität des Reiseerlebnisses für alle beeinflussen.
In der Praxis
Der DEHOGA ist auf mehreren Ebenen aktiv:
- Branchenpolitik: Der Verband lobbyiert gegenüber Bundesregierung und EU für branchengerechte Regelungen – etwa bei der Mehrwertsteuer auf Speisen, beim Mindestlohn oder bei Hygienevorschriften.
- Tarifverhandlungen: In vielen Bundesländern handelt der DEHOGA Tarifverträge für das Gastgewerbe aus. Der Stundenlohn in der Branche orientiert sich an diesen Tarifabschlüssen, die je nach Region variieren; konkrete aktuelle Sätze – etwa beim DEHOGA NRW – veröffentlichen die jeweiligen Landesverbände auf ihren Websites.
- Ausbildung und Qualifizierung: Der Verband fördert Berufsausbildungen im Gastgewerbe, von der Hotelfachkraft bis zum Koch, und unterstützt Betriebe bei Weiterbildungsangeboten.
- Klassifizierung: Betriebe können ihre Häuser offiziell klassifizieren lassen und so das DEHOGA-Sternesiegel tragen – relevant für Hoteliers, die transparente Qualitätssignale setzen möchten.
- Partnernetzwerke: Der DEHOGA Berlin beispielsweise kooperiert mit Gewerkschaften, der Berliner Senatsverwaltung, Bildungsträgern und Tourismusorganisationen – ein dicht gewebtes Netz aus institutionellen Partnern, das die regionale Gastronomie und Hotellerie stärkt.
Der DEHOGA steht damit in engem Austausch mit dem Deutschen Reiseverband (DRV), der die gesamte Reisewirtschaft auf Bundesebene repräsentiert.
Worauf du achten solltest
Die Mitgliedschaft im DEHOGA ist freiwillig und kostenpflichtig. Die Beitragshöhe richtet sich nach Betriebsgröße, Umsatz und Bundesland und wird durch die jeweiligen Landesverbände festgelegt – pauschale Zahlen sind daher kaum seriös zu nennen; Interessierte sollten direkt beim zuständigen Landesverband anfragen. Wichtig zu wissen: Nicht jeder Betrieb, der DEHOGA-Mitglied ist, muss zwingend nach dem Hotelsternesystem klassifiziert sein – beides sind separate Prozesse. Umgekehrt garantiert ein Hotelstern allein noch keine Mitgliedschaft.
Auch Systemgastronomiebetriebe können Mitglied im DEHOGA sein, auch wenn ihre Strukturen sich stark von klassischen Einzelbetrieben unterscheiden.
Tipps
- Beim Hotelbooking lohnt ein Blick auf das offizielle DEHOGA-Sternesiegel – es basiert auf objektiv geprüften Kriterien, nicht auf Gästebewertungen allein.
- Wer ein Landhotel oder Golfhotel sucht, findet klassifizierte Häuser über die offizielle Hotelklassifizierungs-Datenbank.
- Für Beschäftigte im Gastgewerbe lohnt der Blick in den aktuellen Tarifvertrag des jeweiligen DEHOGA-Landesverbands – dort sind Mindestlöhne und Zuschläge verbindlich geregelt.
- Betriebe, die dem DEHOGA beitreten möchten, erhalten neben politischer Interessenvertretung auch Zugang zu Beratungsleistungen, Musterverträgen und Schulungsangeboten.