Lufthansa Group verlängert Nahost-Streichungen bis 24. Oktober 2026
Die Lufthansa Group verlängert ihre Nahost-Streichungen gestaffelt bis zum 24. Oktober 2026. Betroffen sind Austrian Airlines, Brussels Airlines, Lufthansa, SWISS und Edelweiss — also die Strecken ab Frankfurt, München, Wien und Zürich, die DACH-Reisende in die Region bringen. Stand dieser Meldung ist der 4. Juni 2026.
Die Aussetzung ist keine pauschale Sperre. Statt einer einheitlichen Frist gilt für jedes Ziel ein eigenes Datum — Dubai läuft früher wieder an als Abu Dhabi, Amman oder Beirut. Belegt ist die Verlängerung über die Mitteilung der Lufthansa-eXperts, die offizielle Branchen-Primärquelle der Group für Reisebüros und Vertriebspartner.
Wie oft die Daten bereits nach hinten gerückt sind, zeigt die Abfolge der Kulanzregeln: Lufthansa-eXperts führt die Codes TWP2603, TWP2604 und TWP2606 für unterschiedliche Reisezeiträume im März und April 2026. Jeder neue Code steht für eine erneut verlängerte Irregularity-Regelung — ein gestaffeltes Nachschieben der Fristen statt einer einmaligen Entscheidung.
Unsere Einschätzung: Die ziel-für-ziel gestaffelten Daten geben Passagieren mehr Planungssicherheit als eine pauschale Regional-Sperre. Wer einen Dubai-Flug für Ende Juli gebucht hat, kennt sein konkretes Datum und muss nicht raten, ob „Nahost" als Ganzes betroffen ist. Gleichzeitig macht die Wiederholung der Verlängerungen deutlich, dass die Group die Lage Strecke für Strecke neu bewertet — und dass ein einmal genanntes Datum kein Versprechen ist. Wer im Sommer oder Herbst fliegen will, sollte den Status der eigenen Verbindung kurz vor Abflug direkt bei der Airline prüfen.
Welche Strecken die Lufthansa Group und Eurowings bis Oktober 2026 aussetzen
Die Lufthansa-Group-Airlines setzen Dubai (DXB) bis einschließlich 11. Juli 2026 aus, während Abu Dhabi (AUH), Amman (AMM) und Beirut (BEY) bis 24. Oktober 2026 ausfallen. Auch Dammam, Riad, Erbil, Maskat und Teheran bleiben bis Oktober gestrichen. SWISS weicht bei Dubai ab, Eurowings führt eigene Fristen — die Übersicht trennt das nach Ziel.
Maßgeblich ist das jeweilige Ziel, nicht die Region. Dubai (DXB) kehrt mit dem 11. Juli 2026 vergleichsweise früh zurück; Abu Dhabi, Amman und Beirut bleiben dagegen bis zum 24. Oktober 2026 ausgesetzt. Für Reisende mit BER-Bezug ist der Beirut-Status relevant — Hintergrund dazu liefern die Strecken nach Beirut ab Berlin. Dieselbe Oktober-Frist gilt bei der Group auch für Dammam (DMM), Riad (RUH), Erbil (EBL), Maskat (MCT) und Teheran (THR).
SWISS handhabt zwei Ziele anders als die übrigen Group-Airlines: Die Dubai-Aussetzung läuft hier bis einschließlich 13. September 2026, Beirut bleibt bis 24. Oktober 2026 gestrichen. Eurowings wiederum plant einen eigenen Zeitplan — Tel Aviv, Beirut und Erbil bis 30. April 2026, Dubai World Central (DWC), Abu Dhabi und Amman bis 24. Oktober 2026.
| Ziel | Airlines | Ausgesetzt bis |
|---|---|---|
| Dubai (DXB) | Lufthansa, Austrian, Brussels, Edelweiss | 11.07.2026 |
| Dubai (DXB) | SWISS | 13.09.2026 |
| Abu Dhabi (AUH) | Lufthansa Group | 24.10.2026 |
| Amman (AMM) | Lufthansa Group | 24.10.2026 |
| Beirut (BEY) | Lufthansa Group inkl. SWISS | 24.10.2026 |
| Dammam (DMM), Riad (RUH), Erbil (EBL), Maskat (MCT), Teheran (THR) | Lufthansa Group | 24.10.2026 |
| Tel Aviv (TLV) | Brussels Airlines | 24.10.2026 |
| TLV / BEY / EBL | Eurowings | 30.04.2026 |
| DWC / AUH / AMM | Eurowings | 24.10.2026 |
Wer eine dieser Strecken gebucht hat, sollte das konkrete Datum mit dem geplanten Reisetag abgleichen. Ein Flug am 12. Juli nach Dubai läge nach der aktuellen Frist — buchbar, aber nicht garantiert, falls die Group erneut verlängert. Die Daten geben die Marschrichtung vor, ersetzen aber keine Statusabfrage kurz vor Abflug.
Ist der Luftraum im Nahen Osten wieder offen? Tel Aviv kehrt ab Juni zurück
Pauschal lässt sich das nicht beantworten — der Luftraum ist nicht „wieder offen" oder „weiter gesperrt", sondern ein Flickenteppich nach Ziel. Tel Aviv kehrt zurück, mehrere Golf- und Levante-Hubs bleiben gemieden. Genau diese Trennung entscheidet darüber, ob dein Flug stattfindet.
Tel Aviv (TLV) war bei der Group zunächst nur bis einschließlich 31. Mai 2026 ausgesetzt. Statt einer weiteren Verlängerung folgt nun die schrittweise Rückkehr: Die Lufthansa Group nimmt die Tel-Aviv-Flüge ab Juni 2026 wieder auf. Austrian fliegt ab 1. Juni 2026, Lufthansa, SWISS und ITA Airways folgen ab 1. Juli 2026. Wizz Air ist mit dem 28. Mai 2026 noch früher dran.
Eine Trendwende ist das nicht. Brussels Airlines hält die eigenen Tel-Aviv-Flüge bis 24. Oktober 2026 ausgesetzt — dieselbe Marke, die anderswo zurückkehrt, bleibt hier auf Distanz. Auslöser der Rückkehr nach Israel ist laut Europa Press eine gelockerte EASA-Empfehlung für den israelischen Luftraum.
Für die übrige Region gilt weiter Vorsicht. Die EASA hatte EU-Betreibern am 9. April 2026 geraten, Lufträume über Iran, Irak, Israel, Jordanien, Libanon, Katar, den VAE, Oman, Bahrain und Teile Saudi-Arabiens zu meiden; Ende Mai 2026 war diese Konfliktzonen-Warnung weiterhin in Kraft. Wie schnell sich die Lage dort dreht, zeigte zuletzt die Luftraumsperrung über Katar.
Am Golf läuft der Betrieb dagegen breiter: Emirates bedient nach eigenen Travel-Updates (Stand 22. Mai 2026) wieder 138 Ziele in 73 Ländern. Wie es um die übrigen Golf-Carrier Emirates, Etihad und Qatar Airways steht, ändert sich ebenfalls laufend.
Was DACH-Passagieren bei einer kriegsbedingten Streichung zusteht
Fällt dein Flug der Aussetzung zum Opfer, gibt es einen belegten Mindestanspruch. Die Lufthansa Group bietet betroffenen Kund:innen die kostenfreie Umbuchung oder die volle Erstattung des Ticketpreises an. Das ist kein spekulativer Hinweis, sondern die offizielle Kulanzregelung der Group.
Die EU-Kommission stellte am 8. Mai 2026 klar, dass Passagiere bei Annullierungen weiterhin Anspruch auf Erstattung, anderweitige Beförderung und Betreuung am Flughafen haben — Verpflegung, gegebenenfalls Hotel. Diese drei Ansprüche bleiben bestehen, unabhängig von der Ursache der Streichung.
Anders sieht es bei der finanziellen Ausgleichszahlung aus. Von ihr kann sich eine Airline befreien, wenn sie außergewöhnliche Umstände nachweist — bei kriegs- und luftraumbedingten Streichungen greift dieser Ausschluss. Die Beweislast trägt dabei die Airline: Sie muss den Zusammenhang zwischen außergewöhnlichem Umstand und Annullierung sowie die Unvermeidbarkeit trotz zumutbarer Maßnahmen belegen.
Wer über ein Reisebüro oder eine Online-Plattform gebucht hat, läuft bei Austrian-, Brussels-, Lufthansa- oder SWISS-Dokumenten über die Schedule-Change-/Irregularity-Policy — die Abwicklung erfolgt über die Buchungsstelle. Bei Emirates gilt eine ähnliche Trennung: Direkt gebuchte Tickets klärst du über das Emirates Contact Centre, über ein Reisebüro gebuchte über den jeweiligen Travel Agent. Emirates bietet zudem die Umbuchung auf den nächsten verfügbaren eigenen Flug an.
Unsere Einschätzung: Die Erstattung ist in der Praxis sicher — sie steht in den eigenen Regeln der Airlines und ist EU-rechtlich abgesichert. Eine Ausgleichszahlung nach EU261 ist bei dokumentierter Kriegs- und Luftraumlage realistisch nicht durchzusetzen, und das ist gegenüber den Airlines fair: Eine Luftraumwarnung der EASA ist genau der außergewöhnliche Umstand, den die Verordnung vom Ausgleich ausnimmt. Wer auf eine Pauschalsumme hofft, rechnet hier voraussichtlich vergeblich. Wer Geld oder eine Ersatzverbindung will, ist mit Erstattung oder Umbuchung dagegen gut bedient. Die Details zur Beweislast vertiefen wir in einem möglichen Folge-Ratgeber zu Fluggastrechten bei kriegsbedingten Streichungen.
Unsere Einschätzung zur Lage bis Oktober
Die wiederholten Verschiebungen bis zum 24. Oktober 2026 sind kein kurzfristiges Zögern, sondern ein Signal: Wer Nahost-Pläne für Sommer oder Herbst hat, sollte sie bis weit in den Herbst nicht als gesichert behandeln. Die Kette aus TWP2603, TWP2604 und TWP2606 zeigt, dass die Group ihre Fristen mehrfach nach hinten geschoben hat — ein einmal genanntes Datum kann erneut fallen.
Die Tel-Aviv-Rückkehr ab Juni ist die Ausnahme, nicht die Trendwende. Solange die EASA-Warnung für die Konfliktzonen in Kraft bleibt und Hubs wie Abu Dhabi, Amman und Beirut bis Oktober ausgesetzt sind, gilt für die Region weiter Vorbehalt. Praktisch heißt das: Buchung flexibel halten, den Streckenstatus kurz vor Abflug direkt bei der Airline abgleichen — und bei einer Streichung auf Erstattung oder Umbuchung setzen statt auf eine Ausgleichszahlung.



