Ein Additional Driver – auf Deutsch schlicht „Zusatzfahrer" – ist eine zweite Person, die offiziell im Mietwagenvertrag eingetragen wird und das Fahrzeug damit legal und vollständig versichert bewegen darf. Ohne diese Eintragung gilt nur der Hauptmieter als berechtigter Fahrer; fährt eine nicht eingetragene Person, erlischt in der Regel der Versicherungsschutz. Das englische Wort „driver" bedeutet schlicht „Fahrer" – die vollständige Bedeutung im Englischen ist dementsprechend jede Person, die ein Fahrzeug führt; „additional" steht für „zusätzlich" oder „ergänzend".
Warum das für Reisende wichtig ist
Wer gemeinsam mit Partner, Familie oder Freunden verreist und sich das Steuer teilen möchte, kommt am Thema Additional Driver nicht vorbei. Rechtlich ist die Sache eindeutig: Autovermietungen schließen einen Vertrag ausschließlich mit dem Hauptmieter ab. Alle anderen Personen, die das Fahrzeug steuern, sind ohne ausdrückliche Eintragung Unbefugte – mit gravierenden Folgen bei Unfällen oder Schäden. Versicherungsleistungen können verweigert werden, und der Hauptmieter haftet im schlimmsten Fall persönlich für sämtliche Schäden. Gerade auf längeren Roadtrips, bei denen abwechselndes Fahren schlicht sicherer ist, ist der Zusatzfahrer deshalb kein optionales Extra, sondern eine ernsthafte Notwendigkeit.
Hinzu kommt ein finanzieller Aspekt: Viele Vermieter berechnen für jeden Additional Driver eine tägliche Gebühr. Diese variiert je nach Anbieter, Buchungskanal und Land erheblich. Bei manchen Tarifen – etwa bestimmten Vielfahrer-Programmen oder Buchungen über ausgewählte Kreditkartenangebote – ist der erste Zusatzfahrer kostenlos eingeschlossen. Lohnt sich ein Mietwagenvergleich vor der Buchung, um genau solche Konditionen transparent gegenüberzustellen.
In der Praxis
Das klassische Szenario ist der Familienurlaub: Zwei Erwachsene teilen sich auf einer mehrtägigen Rundreise das Steuer. Ohne Eintragung des zweiten Erwachsenen als Additional Driver darf dieser das Auto schlicht nicht fahren – unabhängig davon, ob ein Polizist daneben sitzt oder nicht. Ein weiteres typisches Beispiel ist die Geschäftsreise zu zweit, bei der Kolleginnen oder Kollegen flexibel einspringen sollen. Auch hier greift dieselbe Regel.
Praktisch läuft die Eintragung so ab: Der Zusatzfahrer muss bei der Fahrzeugübernahme am Schalter persönlich anwesend sein und einen gültigen Führerschein vorlegen. Eine nachträgliche telefonische Eintragung akzeptieren die meisten Vermieter nicht. In einigen Ländern – etwa auf Kuba oder in Teilen Südafrikas – gelten zusätzliche lokale Vorschriften, die die Anzahl möglicher Zusatzfahrer begrenzen oder gesonderte Dokumente erfordern.
Worauf du achten solltest
- Führerscheinpflicht: Auch der Zusatzfahrer braucht einen im jeweiligen Reiseland anerkannten Führerschein – ggf. zusätzlich einen internationalen Führerschein.
- Mindestalter: Viele Vermieter verlangen für alle Fahrer ein Mindestalter, häufig 21 oder sogar 25 Jahre; für jüngere Fahrer fallen oft „Young Driver"-Aufschläge an.
- Gebühren vergleichen: Die Zusatzkosten pro Tag und Fahrer können sich bei längeren Reisen deutlich summieren – unbedingt vor Buchung prüfen.
- Ehegatten-Regelungen: Einige Anbieter tragen Ehepartner kostenfrei ein, verlangen aber den Nachweis der Ehe (Heiratsurkunde oder Reisepässe mit gleichem Nachnamen).
- Kreditkarten-Schutz prüfen: Manche Reisekreditkarten übernehmen Mietwagenversicherungen nur für den Hauptkarteninhaber, nicht automatisch für Zusatzfahrer.
Tipps
- Buche den Additional Driver direkt online beim Vermieter – das ist oft günstiger als die Eintragung spontan am Schalter.
- Achte bei der Buchung auf Tarife mit „Free Additional Driver"-Konditionen, die manche Anbieter für Treue- oder Direktkunden anbieten.
- Bring alle erforderlichen Dokumente des Zusatzfahrers gedruckt mit – digitale Kopien werden nicht überall akzeptiert.
- Wer als Alleinreisender unterwegs ist, spart sich die Zusatzgebühr vollständig und sollte das beim Preisvergleich einkalkulieren.
- Informiere dich über länderspezifische Besonderheiten, besonders außerhalb Europas – die Regelungen in Übersee weichen teils erheblich vom europäischen Standard ab.